Klasse B
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Diese Klasse ist vereinfacht worden, künftig kann man Fahrzeugkombinationen bis 3500 kg zulässigen Gesamtgewicht ohne weitere Voraussetzung mit dem Führerschein der Klasse B fahren.
Neuer Führerschein für das ziehen von schweren Caravans. Besitzer der Führerscheinklasse B dürfen eine PKW-Anhänger-Kombination von bis zu 4250 kg fahren.
Voraussetzung ist eine Fahrerschulung ( mindestens 7 Stunden ) mit einem praktischen und theoretischen Teil.